den Range Rover mit Kaufvertrag vom 2./17. Februar 2011 (UA act. 6.1.72 26) ein weiteres Mal für ein Leasing mit dem vertretungsberechtigten Gesellschafter der AD._____ GmbH, AE._____, wobei der Beschuldigte gegenüber der A._____ vorerst nicht erwähnte, dass gleichzeitig das Leasingverhältnis mit der AD._____ GmbH beendet werden soll. Indem der Beschuldigte per 8. April 2011 die Bezahlung einer Leasingrate durch die D._____ veranlasste (UA act. 6.1.72 168 f.), hielt er die A._____ vielmehr im Glauben, das Fahrzeug befinde sich nach wie vor im Leasing der AD._____ GmbH. Die Rücknahme des Fahrzeugs wurde der A._____ erst am 9. Mai 2011 gemeldet (UA act. 6.1.72 72).