_ war die Täuschung über den Erfüllungswillen nicht leicht durchschaubar, zumal der Beschuldigte im Kaufvertrag und in der Rechnung eine falsche Chassisnummer verwendet, er die Rückgabe des Fahrzeugs durch AB._____ verheimlicht, die Bezahlung mehrerer Leasingraten durch die D._____ veranlasst, den Code 178 mittels gefälschten Formulars löschen liess und die A._____ mit einer falschen Fahrzeugausweiskopie bedient hat. Darin sind täuschende Machenschaften im Sinne des Betrugstatbestands zu erblicken (vgl. Urteile des Bundesgerichts 6B_1161/2021 und 6B_1169/2021 vom 21. April 2023, E. 8.12.2 f.). - 23 -