6.1.40 51) aufgeführt war. Nachdem die A._____ eine Fahrzeugausweiskopie einverlangt hatte, übermittelte der Beschuldigte dieser am 4. April 2011 eine gefälschte Kopie eines Fahrzeugausweises, in der die (falsche) Chassisnummer gemäss Kaufvertrag vom 19. Januar 2011 aufgeführt war (UA act. 6.1.40 53).