_ mehrere Leasingraten an die A._____ (UA act. 6.1.40. 282 ff.), was diese im Glauben bestärkte, das Fahrzeug befinde sich nach wie vor im Leasing von AB._____. Mit Kaufvertrag vom 19. Januar 2011 verkaufte der Beschuldigte das Fahrzeug im Namen der D._____ ein weiteres Mal an die A._____ für ein Leasing mit AC._____, wobei eine falsche Chassisnummer im Kaufvertrag (UA act. 6.1.40 50) und auf der Rechnung (UA act. 6.1.40 51) aufgeführt war.