6.1.39 119-121). Am 26. Januar 2011 verkaufte der Beschuldigte im Namen der D._____ den fraglichen Porsche unter Verwendung einer falschen Chassisnummer für das Leasing mit P._____ erneut der A._____ (UA act. 6.1.39 35), die den Kaufpreis für dieses bereits in ihrem Eigentum stehende Fahrzeug am 4. Februar 2011 per Netting beglich (UA act. 6.1.39 147). Am 4. April 2011 sandte der Beschuldigte der A._____ sodann eine gefälschte Fahrzeugausweiskopie des auf AA._____ zugelassenen Fahrzeugs mit einer falschen Chassisnummer (UA act. 6.1.39 73).