6.1.153 13). Die A._____ zahlte den Kaufpreis am 28. September 2010 per Netting (act. 6.1.37 82). Nachdem sie den ausstehenden Fahrzeugausweis einverlangt hatte (UA act. 6.1.153 93 f.), schickte der Beschuldigte eine Fahrzeugausweiskopie mit einer falschen (zu einem anderen Mercedes gehörenden) Chassis- und Stammnummer an die A._____ (UA act. 6.1.153 96).