6.3.3. Anklageziffer 3.3.3 Der Mercedes SL 65 stand zunächst in einem Leasing zwischen der L._____ Sagl und der A._____ (UA act. 6.1.153 58 und 65). Die Rückgabe dieses Fahrzeuges meldete der Beschuldigte nicht. Stattdessen gab er gegenüber der A._____ wahrheitswidrig an, die Leasingnehmerin habe die Raten an ihn bezahlt, weshalb diese durch die D._____ beglichen würden (vgl. UA act. 6.1.153 87). Mit Kaufvertrag vom 24. September 2010 verkaufte die D._____ den fraglichen Mercedes noch einmal an die A._____ für ein Leasing des Beschuldigten persönlich, unter Angabe einer falschen Chassis- und Stammnummer (act. 6.1.153 13).