6.3. Fallgruppe 2 Die Fallgruppe 2 betrifft den Verkauf von Fahrzeugen durch die D._____ an die A._____, welche bereits im Eigentum der A._____ standen. Das Bundesgericht hob die Freisprüche gemäss Urteil des Obergerichts vom 25. Juni 2021 auf und wies die Sache (sinngemäss) zur Neubeurteilung an das Obergericht zurück. Was den pauschalen Hinweis des Beschuldigten anbelangt, es sei nicht nachgewiesen, dass die Mitarbeitenden der A._____ in den nachfolgenden - 17 -