Wenn von der Anklage gemäss den verbindlichen Erwägungen des Bundesgerichts im Urteil vom 21. April 2023 keine näheren Angaben dazu verlangt werden dürfen, welcher Mitarbeiter der A._____ in Bezug auf jeden einzelnen Anklagesachverhalt in einen Irrtum versetzt wurde (E. 9.3.2), steht damit auch fest, dass der Anklagevorwurf in dieser Form genügend umschrieben ist, dass darüber entschieden werden kann. Die Anklageschrift definiert den relevanten Sachverhalt, d. h. die massgeblichen Vorwürfe und damit die durch das Gericht zu überprüfenden Tatbestandselemente (NIGGLI/HEIMGARTNER, in: Basler Kommentar, Schweizerische - 15 -