Er täuschte die A._____ wissentlich und willentlich darüber, dass die D._____ ihrer vertraglichen Pflicht zur Übertragung von unbeschwertem Eigentum am Fahrzeug nachgekommen war, um sie von einer Rückbelastung des Kaufpreises abzuhalten und die D._____ so unrechtmässig zu bereichern. Der Beschuldigte hat sich damit des Betrugs i.S.v. Art. 146 Abs. 1 StGB zum Nachteil der A._____ strafbar gemacht.