Aus der Anklage (Rz. 333) geht hervor, dass der Beschuldigte die A._____ im Irrtum bestärkt haben soll, ihr werde unbelastetes Eigentum am Fahrzeug übertragen, indem er den ursprünglichen Fahrzeugausweis, der einen Code 178 zugunsten der I._____ AG enthalten habe, mit einem gefälschten Formular zur Löschung des Codes 178 habe annullieren lassen, was es ihm erlaubt habe, das Fahrzeug auf die BD._____ einzulösen, inkl. Code-Eintrag zugunsten der A._____. In den Vorbemerkungen zur Fallgruppe 1 wird zudem ausgeführt, die Bestärkung des Irrtums habe dazu geführt, dass es die A._____ unterlassen habe, der D._____ den Kaufpreis zurückzubelasten (Rz. 321).