6.2. Fallgruppe 1 Die Fallgruppe 1 betrifft gemäss der Anklage sieben Fahrzeuge, welche im Leasing bei einer anderen Leasinggesellschaft standen und bezüglich welcher der Beschuldigte mit den Leasingnehmern entweder einen blossen Auskauf des Fahrzeugs bei der früheren Leasinggesellschaft vereinbarte, wozu die Leasingnehmer ihm das Fahrzeug übergaben (Anklageziffern 3.2.3, 3.2.6, 3.2.7 und 3.2.8), oder aber einen Auskauf mit anschliessendem Abschluss eines neuen Leasings für das gleiche Fahrzeug über die D._____ bei der A._____, womit das Fahrzeug ununterbrochen im Besitz der Leasingnehmer blieb (Anklageziffern 3.2.2, 3.2.4 und 3.2.5). - 13 -