__ auszugehen gewesen. Spätestens mit der Übergabe der verkauften Sache an den Käufer bringe der Verkäufer zumindest konkludent zum Ausdruck, dass er darüber wie ein Eigentümer verfügen dürfe und er dem Käufer Eigentum daran verschafft habe. Ein leichtfertiger Kontrollabbau sei auch deshalb zu verneinen, weil die A._____ den Kaufpreis jederzeit hätte rückverbuchen können (E. 8.10.3).