5. Nichteintreten Das Obergericht hat den Beschuldigten mit Urteil vom 21. Juni 2021 verpflichtet, der Privatklägerin A._____ SA als Schadenersatz Fr. 2'931'229.80 nebst Zins zu 5 % seit 25. Mai 2011 zu bezahlen. Im Mehrbetrag wurde der Schadenersatzanspruch der Privatklägerin A._____ SA abgewiesen. Während sich die kantonale Staatsanwaltschaft und der Beschuldigte gegen das Urteil des Obergerichts vom 21. Juni 2021 beschwerten, akzeptierte es die Privatklägerin A.___