4. Verfahrensgegenstand 4.1. In Rechtskraft erwachsene Punkte Die erstinstanzlichen Verfahrenseinstellungen bezüglich der Anklageziffern 3.2.4, 6.2 und 6.3 und die erstinstanzlichen Freisprüche vom Vorwurf der Urkundenfälschung gemäss den Anklageziffern 5.1 (teilweise), 5.2.1 und 5.2.2 sowie vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Anklageziffern 6.1.1 blieben im ersten Umgang vor Obergericht unangefochten, weshalb diese Punkte bereits in Rechtskraft erwachsen sind.