10. Mit Stellungnahme vom 11. Dezember 2023 replizierte der Beschuldigte auf die Eingabe der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 6. November 2023, hielt an seinen bisherigen Begehren fest und beantragte zusätzlich, es seien weitere ärztliche Berichte abzuwarten und diese nach deren Eingang als Beweismittel zu den Akten zu nehmen. 11. Mit Eingabe vom 2. Oktober 2023 stellte der Beschuldigte einen Antrag auf vorzeitige Verwertung der beschlagnahmten Grundstücke. Dazu nahm die Kantonale Staatsanwaltschaft am 13. Oktober 2023 Stellung, worauf der Beschuldigte am 2. November 2023 replizierte. Die einziehungsbetroffene -7-