Es sei - unter Berücksichtigung der unverrückbaren Erwägungen des Bundesgerichts - insgesamt eine milde bzw. bedeutend mildere Strafe auszusprechen. 7. Es sei die Ruhephase in der Voruntersuchung in den Jahren 2014 bis 2016 in Bezug auf eine Verletzung des Beschleunigungsgebots zu überprüfen und zu würdigen. 8. Es sei die Dauer von 20 Monaten, die die 1. Instanz bis zum Erlass des begründeten Urteils benötigte, in Bezug auf eine Verletzung des Beschleunigungsgebots zu überprüfen und zu würdigen.