7. Mit Stellungnahme vom 16. Oktober 2023 beantragte der Beschuldigte: «1. Es seien in den vom Bundesgericht angeführten bzw. zurückgewiesenen Anklagepunkten die erforderlichen Beweiserhebungen vorzunehmen, insbesondere seien der Beschuldigte und die gemäss Bundesgericht aufgrund der Anklage feststellbaren/bekannten Zeugen oder Auskunftspersonen, die sachdienliche Angaben zu diesen Sachverhalten, insbesondere zu den Betrugs- und Veruntreuungsvorwürfen, machen können, einzunehmen.