Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, als Zusatzstrafe zu den Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Innerschwyz des Kantons Schwyz vom 5. September 2017 und des Ministero pubblico del cantone Ticino Bellinzona vom 29. Oktober 2018, sowie zu einer Geldstrafe von 320 Tagessätzen à Fr. 80.00. Zudem verpflichtete es ihn zur Bezahlung einer Ersatzforderung von Fr. 500'000.00 sowie von Fr. 12'201'827.00 Schadenersatz (zzgl. Zins) an die A._____ SA. Im Übrigen verwies es diese auf den Zivilweg. Die übrigen Zivilkläger verwies es vollumfänglich auf den Zivilweg.