2. Das Bezirksgericht Lenzburg beschloss im Urteil vom 23. Januar 2019 die Einstellung des Verfahrens betreffend den Vorwurf des Betrugs gemäss Anklageziffer 3.2.4, betreffend die Vorwürfe der unrechtmässigen Aneignung gemäss Anklageziffer 4.2.3 und 4.4 (infolge Verjährung) und betreffend die Vorwürfe des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern gemäss Anklageziffer 6.2 und 6.3 (infolge Verjährung).