Mit rechtshilfeweiser Einvernahme vom 18. Januar 2022 wurde der Beschuldigte sodann durch die Kantonspolizei Schwyz einvernommen (UA act. 15 ff.). Die Regionalpolizei Zofingen hat daraufhin die Akten an die Staatsanwaltschaft überwiesen, welche – unter Einholung eines Strafregister- und ADMAS- Auszugs sowie Auskünfte der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten – einen Strafbefehl erlassen hat. Auf die Einsprache des Beschuldigten gegen den Strafbefehl vom 6. Mai 2022 folgte von Seiten der Staatsanwaltschaft eine Einsprachebegründung (UA act. 45). Die Staatsanwaltschaft hat sodann den Strafbefehl am 14. November 2022 an das Bezirksgericht Zofingen überwiesen (GA act. 1).