Zu den Aufwendungen ergibt sich aus den Akten Folgendes: Die Regionalpolizei Zofingen hat die am 19. Dezember 2021 mit einem Lasermessgerät festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung des Beschuldigten im Polizeirapport festgehalten (UA act. 35 ff.). Am 21. Dezember 2021 erfolgte ein Rechtshilfegesuch der Regionalpolizei Zofingen an die Kantonspolizei Schwyz (UA act. 13). Mit rechtshilfeweiser Einvernahme vom 18. Januar 2022 wurde der Beschuldigte sodann durch die Kantonspolizei Schwyz einvernommen (UA act.