Die Häufung der einschlägigen Straftaten im Strassenverkehr in vergleichsweise doch kurzen Zeitabständen weist auf ein mangelhaftes Unrechtsbewusstsein und einen grundsätzlich fehlenden Respekt gegenüber der Schweizerischen Rechtsordnung, insbesondere der Strassenverkehrsgesetzgebung, hin. Tatsächlich zeugt sein Verhalten hinsichtlich der vorliegend zu beurteilenden Straftat von einem grossen Mass an Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit. Gestützt auf das bisherige Verhalten des Beschuldigten ist von einer eigentlichen Schlechtprognose auszugehen.