Der ledige und kinderlose Beschuldigte hat keine Unterhaltspflichten. Er wohnt aktuell wieder mit seiner Mutter zusammen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 10 f.). Nebst seiner GmbH, die ihm den Mercedes […] zu privaten Zwecken zur Verfügung stellt, weist er ein Vermögen von rund Fr. 35'000.00 aus. Er verfügt über ein monatliches Erwerbseinkommen von Fr. 7'500.00 (x 13). Hinzu kommen jährliche Bonuszahlungen von rund Fr. 10'000.00 sowie eine anrechenbare Beteiligung am Gewinn der GmbH von ermessenweise Fr. 30'000.00 (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11). Dies ergibt ein auf den Monat umgerechnetes Einkommen von gerundet Fr. 11'458.00. Nach einem Pauschalabzug von 20 % für die