max. 20 km/h) und eine Übertretungsbusse (bis max. 29 km/h) liegt. Der Beschuldigte hat eine für die Sicherheit im Strassenverkehr wichtige Verkehrsvorschrift in objektiv schwerer Weise missachtet. Die Verkehrs - regelverletzung ist zwar um 09.41 Uhr und somit bei Tageslicht erfolgt, dennoch ist zu berücksichtigen, dass es am besagten Wintermorgen bewölkt war. Die Verkehrsregelverletzung erfolgte mithin nicht unter besonders günstigen Sicht- und Strassenverhältnissen. Zudem war auf dem betroffenen Streckenabschnitt mit anderen Verkehrsteilnehmern, Velofahrern und Fussgänger zu rechnen, auch wenn das Verkehrsaufkommen kurz vor 10.00 Uhr morgens vergleichsweise gering war.