unter der Unterschrift des Beschuldigten keine Bemerkungen durch den Beschuldigten selbst auf der Rückseite des Formulars finden. Dass der Beschuldigte die umfassende Rechtsbelehrung zu Beginn der Einvernahme nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch verstanden hatte, ergibt sich nebst seiner unterschriftlichen Bestätigung sodann auch daraus, dass er z.B. die Aussagen hinsichtlich der Einkommensverhältnisse verweigert hat. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte bereits in den Jahren 2015 und 2017 in verschiedene Strafverfahren involviert war und rechts - kräftig verurteilt worden ist (vgl. aktueller Strafregisterauszug).