Weiter wurde er darauf hingewiesen, dass er das Recht habe, die Aussage und Mitwirkung zu verweigern sowie dass er berechtigt sei, eine Verteidigung zu bestellen. Schliesslich ist der Beschuldigten auch darauf hingewiesen worden, dass er das Recht habe, eine Übersetzung zu verlangen. Dass die Rechtsbelehrung auch tatsächlich erfolgt ist, hat der Polizist B._____ anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigt. Entgegen dem Vorbringen des Beschuldigten (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 15) bedurfte der Polizist B.___