1.2. Das vorliegende Urteil wurde im Anschluss an die Berufungsverhandlung vom 5. September 2023 beraten und mündlich eröffnet. Der Verteidiger des Beschuldigten hat im Nachgang zur Berufungsverhandlung mit elektronischer Eingabe vom 5. September 2023, elektronisch signiert um 21:40 Uhr, ein Ausstandsgesuch gegen Oberrichter Six gestellt. Darauf ist nicht weiter einzugehen, ist die Urteilsberatung und Urteilseröffnung doch bereits erfolgt und wurde davor kein Ausstandsbegehren gestellt. Mithin kann sich das erst nach Urteilseröffnung gestellte Ausstandsgesuch nicht mehr auf das Urteil auswirken.