Beschuldigte erwirkt mit seiner Berufung insoweit einen für ihn günstigeren Entscheid, als dass er in Bezug auf den Vorfall vom 19. Januar 2020 vom Vorwurf des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung freigesprochen wird und die diesbezügliche Busse von Fr. 200.00 entfällt. Dabei handelt es sich aber – im Vergleich zur den beantragten Freisprüchen vom Vorwurf der mehrfachen Nötigung sowie der ausgesprochenen unbedingten Freiheitsstrafe inkl. Widerrufsstrafe – um einen vergleichsweise untergeordneten Punkt. Der vorinstanzliche Entscheid wird denn auch nur unwesentlich abgeändert.