4.5.3. Der mit Urteil des Gerichtspräsidiums Aarau vom 5. Dezember 2019 für die Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 20.00 und der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 10. Januar 2018 für die Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 30.00 gewährte bedingte Vollzug ist zu widerrufen. Die Geldstrafen sind zu vollziehen.