Verletzung der Maskentragpflicht, Beschimpfung und Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 100.00 verurteilt worden ist, wobei die Begehung am 15. Mai 2021 stattfand. Die Tatsache, dass er sich seither wohlverhalten zu haben scheint, was den Normalfall darstellt, vermag die Schlechtprognose nicht entfallen zu lassen. Nach dem Gesagten ist ihm bei einer Gesamtwürdigung auch unter Berücksichtigung der Wechselwirkung sowohl für die neue Strafe als auch die Widerrufsstrafen eine eigentliche Schlechtprognose zu stellen.