_ angeordnet worden ist, was den Beschuldigten aber offenbar nicht von der Begehung zahlreicher weiterer Delikte abhalten konnte. Ebenfalls wird sich noch zeigen müssen, ob er – wie er ausführt – aufgrund des erlittenen Arbeitsunfalls nunmehr in der Lage ist, Hilfe in Anspruch zu nehmen und ob ihn dies davon abhalten kann, weiter zu delinquieren. Es ist entgegen dem Beschuldigten auch nicht so, dass er seit April 2020 straffrei geblieben ist. Vielmehr ist dem aktuellen Strafregisterauszug zu entnehmen, dass er am 28. Juli 2021 von der Bundesanwaltschaft wegen - 21 -