Angesichts der mehrfachen, teilweise einschlägigen Vorstrafen, des unbeirrten Weiterdelinquierens während laufender Probezeit und der fehlenden echten Einsicht des Beschuldigten kann zweifellos nicht von besonders günstigen Umständen ausgegangen werden, sondern es ist ihm noch immer eine eigentliche Schlechtprognose zu stellen. Daran ändert auch nichts, dass er nunmehr – erneut wie z.B. bereits anlässlich der Hauptverhandlung vor Gerichtspräsidium Aarau vom 5. Dezember 2019 – vorbringt, in anderen Kreisen zu verkehren und Provokationen aus dem Weg zu gehen. Auch wenn der Beschuldigte möglicherweise tatsächlich gewillt ist, sich zu bessern, wird sich dies erst noch weisen müssen.