Sein Verhalten weist damit eine erhebliche Gleichgültigkeit gegenüber den bestehenden Normen auf. Der Beschuldigte hat mehrfach den Tatbeweis erbracht, dass ihn bedingte Strafen bzw. drohende Widerrufe, darunter eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten und 2 Wochen, nicht kümmern und auch als Abschreckung gänzlich ungeeignet sind. Insbesondere ist beim Beschuldigten auch keine echte Reue zu erkennen. So hat er anlässlich der Berufungsverhandlung keine Empathie für die Opfer gezeigt, sondern sich selbst in der Opferrolle gesehen, indem er angab, es mache ihn traurig, dass sowohl seine Schwester als auch seine Exfreundin ihn als Monster darstellen würden.