Der Beschuldigte hat seine relativ hohen Schulden (ca. Fr. 20'000.00 vgl. UA act. 12) gemäss aktuellem Betreibungsregisterauszug zurückbezahlen können. Dies ist jedoch nicht in erster Linie auf eine besondere Anstrengung oder Einschränkung des Beschuldigten in seiner Lebensführung zurückzuführen, sondern dem Umstand geschuldet, dass er einen tragischen Arbeitsunfall erlitten hat und als Folge davon eine Integritätsentschädigung von fast Fr. 50'000.00 erhalten hat, die ihm die Rückzahlung ermöglicht hat (Protokoll Berufungsverhandlung S. 14 ff. und Beilage Protokoll Berufungsverhandlung)