, Beilagen Protokoll Berufungsverhandlung). Die berufliche Situation des Beschuldigten erscheint somit vorerst als gesichert. Insgesamt ist bei den aktuellen persönlichen Umständen aber darauf hinzuweisen, dass sowohl die Tatsache, dass der Beschuldigte eine erneute Ausbildung angehen will und wieder bei den Eltern lebt, keine massgebenden Änderungen darstellen, da dies bereits in den Tatzeitpunkten der Fall war.