200 ff.), der er soweit ersichtlich bis anhin nachgekommen ist. Auch wenn es an sich keine besondere Leistung darstellt, für die von ihm durch sein Verhalten verursachten Folgen aufzukommen, und er auch davon profitiert hat, dass die Strafanträge zurückgezogen worden sind, so ist doch nicht zu verkennen, dass er C._____ hinsichtlich allfälliger Zivilforderungen bzw. der anerkannten Genugtuung einen möglicherweise langwierigen Prozess erspart hat.