einer Busse von Fr. 1'200.00 verurteilt. Mit Urteil des Gerichtspräsidiums Aarau vom 5. Dezember 2019 wurde er wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Drohung, versuchter Nötigung, Tätlichkeiten, mehrfacher Beschimpfung, Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung, Ungehorsams im Betreibungsverfahren und Störung des öffentlichen Verkehrs mit Gefährdung von Leib und Leben von Menschen als teilweise Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 14. Dezember 2017 und zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau vom 10. Januar 2018 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten und 2 Wochen sowie einer bedingten Geldstrafe von 30