Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 14. Dezember 2017 wurde er wegen Nötigung, Tätlichkeiten, Beschimpfung und Widerhandlung gegen das PBG zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 600.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 10. Januar 2018 wurde er wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten, mehrfacher teilweise versuchter Nötigung, Sachentziehung, mehrfacher Beschimpfung und mehrfachen Ungehorsams im Betreibungsverfahren als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen und