150.00 verurteilt. Zudem wurde eine persönliche Betreuung nach Art. 13 JStG angeordnet. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 14. Dezember 2017 wurde er wegen Nötigung, Tätlichkeiten, Beschimpfung und Widerhandlung gegen das PBG zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 600.00 verurteilt.