Der Beschuldigte ist mehrfach und zum Teil im einschlägigen Deliktsbereich vorbestraft (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Mit Entscheid der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau vom 26. August 2016 wurde er wegen mehrfachen teilweise versuchten Raubs, mehrfacher einfacher Körperverletzung, Raufhandels, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fälschung von Ausweisen, Tätlichkeiten und Beschimpfung zu einem bedingten Freiheitsentzug von 80 Tagen und einer Busse von Fr. - 14 -