Die Vorinstanz hat den Beschuldigten – zusammen mit der Widerrufsstrafe von 9 Monaten und 2 Wochen gemäss Urteil des Gerichtspräsidiums Aarau vom 5. Dezember 2019 – zu einer unbedingten Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten und einer Übertretungsbusse von Fr. 200.00 verurteilt. Den bedingten Vollzug der mit Urteil des Gerichtspräsidiums Aarau vom 5. Dezember 2019 ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 9 Monaten und der Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 20.00, d.h. Fr. 600.00, sowie den bedingten Vollzug der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau vom 10. Januar 2018 für die Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 3'600.00, hat sie widerrufen.