Zudem habe die Mutter des Beschuldigten angegeben, dass D.A._____ die Familienwohnung verlassen habe und mit einer Kollegin ins Spital gefahren sei, während der Beschuldigte zuhause geblieben sei. Aufgrund dieser Unklarheiten sei der Beschuldigte in dubio pro reo freizusprechen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 21). - 11 -