Umstritten ist, ob der Beschuldigte im Anschluss an die tätliche Auseinandersetzung D.A._____, die sich aufgrund ihrer Verletzungen ins Spital hat begeben wollen, dazu genötigt hat, in der Wohnung zu verbleiben bzw. ihr damit gedroht hat, sie umzubringen, sollte sie doch ins Spital gehen, da dann die Polizei kommen werde.