Dies zumal C._____ das Festhalten am Hals durch den Beschuldigten, ihre Versuche, sich beim Hineindrängen in einen Weg am Gebüsch oder an einem Zaun festzuhalten, die Tatsache, dass sie sich schwer machte und sich zu Boden sinken liess, ihre vergeblichen Versuche, um Hilfe zu rufen und das Wegwerfen ihres Handys durch den Beschuldigten konstant und detailliert geschildert hat, ohne den Beschuldigten übermässig zu belasten. Gewisse Unsicherheiten oder Abweichungen lassen sich ohne Weiteres mit dem Zeitablauf erklären, zumal sie nicht den Kernbereich der Aussagen betreffen.