2.3. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 9. Oktober 2023 beantragte die Oberstaatsanwaltschaft, die Berufung des Beschuldigten sei abzuweisen. 2.4. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahmen des Beschuldigten sowie der Auskunftspersonen C._____ und D.A._____ sowie der Zeugen E.A._____ und F.A._____ fand am 16. Mai 2024 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: