2.1. Mit Berufungserklärung vom 20. Juni 2023 beantragte der Beschuldigte, er sei von den Vorwürfen der mehrfachen Nötigung (Straftatendossier 2 und 3) sowie des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Vorfall vom 19. Januar 2020) freizusprechen, womit die Ziffern 2, 3, 4.1, 4.2, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2 und 6.3 des Urteilsdispositivs aufzuheben seien. Weiter seien die erstinstanzlichen Verfahrenskosten und die Entschädigung der amtlichen Verteidigung auf die Staatskasse zu nehmen. 2.2. Der Beschuldigte reichte am 18. September 2023 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein. -4-