5. 5.1. Der mit Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 5. Dezember 2019 (9 Monate und 2 Wochen abzüglich 4 Tage Untersuchungshaft) gewährte bedingte Vollzug wird gestützt auf Art. 46 Abs. 1 Satz 1 StGB widerrufen. 5.2. Die widerrufene Freiheitsstrafe bildet zusammen mit der neuen Strafe die Gesamtstrafe gemäss Ziff. 3. -3- 6. 6.1. Der mit Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 5. Dezember 2019 für 30 Tagessätze Geldstrafe zu einem Tagessatz von je Fr. 20.00 gewährte bedingte Vollzug wird gestützt auf Art. 46 Abs. 1 Satz 1 StGB widerrufen.