5.1.2. Der amtliche Verteidiger ist für das Berufungsverfahren aus der Staatskasse zu entschädigen. Die am 25. September 2023 eingereichte Kostennote, mit welcher der amtliche Verteidiger einen Aufwand von 16.91 Stunden sowie Auslagen von Fr. 256.30 geltend macht, ist angesichts der erst im Berufungsverfahren erfolgten Mandatierung nicht zu beanstanden. Bei einem Stundenansatz von Fr. 200.00 (§ 9 Abs. 3bis AnwT) und nach Berücksichtigung von 7.7 % MwSt ergibt sich ein Honorar von Fr. 3'918.45 (inkl. Auslagen und MwSt), welches dem amtlichen Verteidiger auszurichten ist.