Es handelt sich um ein Verbrechen, was grundsätzlich schwer wiegt. Das Verschulden des Beschuldigten liegt indessen im unteren Bereich des Strafrahmens des Betrugs von bis zu 5 Jahren und ist entsprechend noch als leicht zu bezeichnen. Ohne das Delikt zu bagatellisieren, ist darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um ein Delikt gegen die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität, sondern um ein Delikt gegen das Vermögen handelt, wobei der entstandene Vermögensschaden nicht besonders hoch ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1385/2021 vom 29. August 2023 E. 2.5.3).